Verhaltensratschläge für Betroffene von Personenschäden
Unfall-Checkliste. Es kann jeden treffen. Jeden Tag. Überall.
Nachfolgend möchten wir Ihnen Tipps zum Verhalten nach einem Unfall mit Personenschaden (Verkehrsunfall, Freizeitunfall, Unfall mit Tier(en) wie Hundebiss oder Sturz durch Hund, Pferdetritt usw.) geben. Die Informationen dienen zu Ihrer Orientierung und bergen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Unfallgeschehen sollte zum Zwecke der Beweisbarkeit sorgfältig und nachhaltig dokumentiert werden.
Dies beinhaltet:
- Das sofortige Hinzuziehen der Polizei, auch wenn Sie der Meinung sind, es handele sich um eine Lappalie.
- Die Feststellung von Unfallzeugen mit vollständigen Namen und ladungsfähigen Anschriften.
- Die Einholung möglichst schriftlicher Angaben der Unfallzeugen zu dem Unfallgeschehen.
- Die fotografische und schriftliche Dokumentation des Unfallortes, des Unfallhergangs sowie der Unfallschäden.
- Der unverzügliche Besuch entsprechender Ärzte zur Feststellung der unfallbedingten Verletzungen und deren schriftlicher Dokumentation.
- Das Anfertigen von Fotos Ihrer Verletzungen.
- Bei länger anhaltenden, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, das Führen eines Patiententagebuchs, in welchem Sie selbst den Verlauf der Verletzungen, insbesondere auch des Schmerzempfindens und weiterer Beeinträchtigungen schriftlich und fotografisch festhalten.
- Das Einholen medizinischer Berichte, wie zum Beispiel Operationsberichte.
- Wenn vor dem Unfall keine gesundheitlichen Beschwerden vorhanden waren, lassen Sie sich das von geeigneter Stelle schriftlich bestätigen.
- Die Feststellung, ob das eingetretene Risiko durch eine abgeschlossene Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist.
- Im Falle der Notwendigkeit, das Hinzuziehen eines spezialisierten Anwaltes (Es ist unbedingt erforderlich, dass umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Personenschäden vorhanden ist. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann,- muss aber nicht zwingend auch Erfahrung im hochanspruchsvollen Bereich von Personenschäden haben.)
- Die persönliche Ablage der Originale sämtlicher Unterlagen und Fotos und einzig die Herausgabe von Kopien an nachfrageberechtigte Stellen.
- Sie sind nicht verpflichtet, eine generelle Schweigepflichtsentbindung zu erteilen. Geben Sie ausschließlich Unterlagen heraus, die unfallbedingte Informationen beinhalten.
Diese Checkliste können Sie ausdrucken: Unfall-Checkliste