Mit der Zuweisung von Bußgeldern an subvenio e.V. leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu Unterstützung unserer Arbeit.
subvenio e.V. wird seiner Verpflichtung, dem zuweisenden Gericht über den Eingang eines Bußgeldes unverzüglich Mitteilung zu machen, selbstverständlich stets nachkommen.
Gerne stellen wir Ihnen bereits ausgefüllte Überweisungsträger mit der Aufschrift "Nicht als Spende absetzbar" und Aufkleber mit unseren Daten zur Verfügung.
Grundsätzlich entscheiden die Gerichte welcher Organisation die Geldauflagen zufließen sollen, subvenio e.V. hat auf diese Zuweisung keinen Einfluss. Auch wenn Sie in dem Fall, dass Sie ein Bußgeld leisten müssen, Ihre Spende nicht freiwillig leisten, möchten wir uns auch bei Ihnen ganz herzlich bedanken. Sie unterstützen mit Ihrem finanziellen Beitrag die wichtige Arbeit unserer Organisation. subvenio e.V. ist bundesweit aktiv und setzt sich für Menschen ein, die fremd verschuldet Personenschaden erleiden.

Bankverbindung-Spendenkonto
Stadtsparkasse Düsseldorf, BLZ: 300 501 10, Konto: 100 528 28 66
Gemeinnützige Organisationen/Vereine sind zur Finanzierung ihrer Arbeit auf die Zuwendungen Dritter z.B. durch Bußgelder aus Strafverfahren angewiesen.
Wir haben gegenüber allen listenführenden Stellen unsere Gemeinnützigkeit nachgewiesen.
subvenio e.V. ist bundesweit bei den Gerichten auf der Liste „Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen“ (auch: Bußgeldliste) eingetragen.

Kanzlerstr. 4
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 9132970-0 - www.subvenio-ev.de